Das politische System Irans
Wahlen, Macht und Kontrolle in der Islamischen Republik
Iran hat einen Präsidenten, ein Parlament, eine Verfassung und regelmäßige Wahlen. Wahlkämpfe werden öffentlich ausgetragen, verschiedene politische Lager konkurrieren miteinander und der Ausgang einer Abstimmung steht keineswegs immer im Voraus fest. Bei der Präsidentschaftswahl 2024 setzte sich etwa der als moderat geltende Masoud Pezeshkian gegen den ultrakonservativen Saeed Jalili durch.
Dennoch vermitteln diese sichtbaren Elemente nur einen Teil des politischen Systems. Entscheidend für die Machtverteilung in der Islamischen Republik ist nicht allein, wer gewählt wird. Ebenso wichtig ist, wer überhaupt kandidieren darf, welche Institutionen die Entscheidungen gewählter Organe kontrollieren und wer über Militär, Sicherheitsapparat und Justiz verfügt.
Die iranische Staatsordnung verbindet republikanische Institutionen mit dem Prinzip der Welāyat-e Faqīh, der Herrschaft beziehungsweise Statthalterschaft des islamischen Rechtsgelehrten. Dieses Nebeneinander prägt das System seit seiner Entstehung nach der Revolution von 1979. Gewählte Organe besitzen durchaus politische Handlungsspielräume, bewegen sich jedoch innerhalb einer Ordnung, deren zentrale Kontroll- und Machtpositionen keiner unmittelbaren demokratischen Kontrolle unterliegen.
Im Zentrum dieser Ordnung steht der Oberste Führer – seit März 2026 Mojtaba Khamenei.
Eine Republik unter religiöser Führung
Der Doppelcharakter der Islamischen Republik ist bereits in ihrer Verfassung angelegt. Sie kennt Legislative, Exekutive und Judikative und bezeichnet diese in Artikel 57 als voneinander unabhängige Gewalten. Zugleich stellt derselbe Artikel sie unter die Aufsicht des Obersten Führers im Rahmen der Welāyat-e Faqīh.
So entstand ein Staatsaufbau, in dem republikanische und theokratische Elemente ineinandergreifen. Die Bevölkerung wählt den Präsidenten und die 290 Abgeordneten des Parlaments. Auch die Mitglieder der Expertenversammlung gehen aus Wahlen hervor. Neben diesen Organen stehen Institutionen wie der Wächterrat, der Schlichtungsrat sowie ein Sicherheitsapparat, dessen Führung eng mit dem Obersten Führer verbunden ist.
Welche Bedeutung diese Konstruktion besitzt, zeigt sich besonders deutlich bei den Wahlen.
Die Wahl beginnt lange vor dem Wahltag
Als Iran im Juni 2024 nach dem Tod von Präsident Ebrahim Raisi einen Nachfolger wählen musste, registrierten sich mehr als 80 Bewerber. Auf den Stimmzetteln standen schließlich sechs Namen. Über die übrigen Kandidaturen hatte zuvor der Wächterrat entschieden.
Dieses Verfahren ist keine Besonderheit der Präsidentschaftswahl. Der Wächterrat überwacht auch die Wahlen zum Parlament und zur Expertenversammlung und prüft die Bewerber auf ihre Eignung. Bei der Wahl der Expertenversammlung 2024 wurden von 510 Bewerbern lediglich 144 zugelassen. Selbst der ehemalige Präsident Hassan Rouhani scheiterte an dieser Prüfung. Vor der gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahl wurden zahlreiche reformorientierte und moderate Bewerber ausgeschlossen.
Die iranischen Wähler entscheiden folglich tatsächlich darüber, welcher der zugelassenen Kandidaten ein Mandat oder das Präsidentenamt erhält. Über das politische Spektrum, aus dem diese Auswahl getroffen werden kann, entscheiden sie nicht.
Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Die Wahlen in der Islamischen Republik sind keine bloße Inszenierung mit vollständig vorherbestimmten Ergebnissen. Zwischen den zugelassenen politischen Lagern gibt es Konkurrenz, und ihr Ausgang kann Folgen haben. Pezeshkians Sieg über Jalili 2024 veränderte beispielsweise die Zusammensetzung und politische Ausrichtung der Regierung.
Ein demokratischer Machtwechsel über die Grenzen des Systems hinweg ist auf diesem Weg jedoch ausgeschlossen. Parteien und Kandidaten, die die politische Ordnung der Islamischen Republik grundsätzlich infrage stellen, können nicht gleichberechtigt um die Regierungsgewalt konkurrieren. Freedom House weist darauf hin, dass legal arbeitende Parteien und politische Gruppierungen den grundlegenden Strukturen und der Staatsideologie verpflichtet bleiben müssen.
Die demokratische Fassade der Islamischen Republik beruht damit nicht auf bedeutungslosen Wahlen, sondern auf kontrollierter politischer Konkurrenz. Die Bevölkerung kann zwischen zugelassenen Alternativen wählen; die Grenzen dieser Auswahl setzt das System selbst.
Der Wächterrat – Kontrolle vor und nach der Wahl
Die Bedeutung des Wächterrats endet nicht mit der Zulassung der Kandidaten. Auch nach einer Wahl bleibt das Gremium ein entscheidender Filter politischer Entscheidungen.
Seine zwölf Mitglieder werden auf zwei unterschiedlichen Wegen bestimmt. Sechs islamische Rechtsgelehrte ernennt der Oberste Führer unmittelbar. Die sechs Juristen wählt das Parlament aus Vorschlägen des Justizchefs, der wiederum vom Obersten Führer eingesetzt wird.
Neben der Wahlaufsicht prüft der Wächterrat sämtliche vom Parlament verabschiedeten Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den islamischen Rechtsgrundsätzen. Beanstandet er einen Beschluss, muss sich das Parlament erneut damit befassen. Bleibt der Konflikt bestehen, kann der Schlichtungsrat eingeschaltet werden, dessen Mitglieder ebenfalls vom Obersten Führer ernannt werden.
Damit wird die politische Auswahl auf zwei Ebenen begrenzt: zunächst bei der Frage, wer gewählt werden kann, anschließend bei der Frage, was die Gewählten entscheiden können.
Der Oberste Führer als Zentrum des Machtgefüges
Die zahlreichen institutionellen Verbindungen laufen an einer Stelle zusammen. Seit dem 8. März 2026 ist Mojtaba Khamenei Oberster Führer der Islamischen Republik. Die Expertenversammlung bestimmte ihn nach dem Tod seines Vaters Ali Khamenei zu dessen Nachfolger.
Die Verfassung stattet dieses Amt mit Kompetenzen aus, die weit über die repräsentativen Aufgaben eines Staatsoberhauptes hinausgehen. Der Oberste Führer legt die allgemeinen politischen Leitlinien der Islamischen Republik fest und überwacht deren Umsetzung. Als Oberbefehlshaber kontrolliert er die Streitkräfte und verfügt über zentrale Ernennungsrechte.
Er bestimmt unter anderem den Chef der Justiz, die sechs Geistlichen des Wächterrats, die Leitung des staatlichen Rundfunks und die obersten militärischen Befehlshaber einschließlich des Kommandeurs der Revolutionsgarden.
Mojtaba Khameneis aktueller Gesundheitszustand ist zur Zeit unklar: Bei dem Angriff vom 28. Februar 2026 soll er schwer verletzt worden sein. Seit seiner Ernennung zum Obersten Führer gab es keine öffentlichen Auftritte, Video- oder Tonaufnahmen von ihm. Lediglich drei Schreiben sollen, laut dem Regime, von ihm stammen. Nach einem halben Jahr der Abwesenheit behauptet Präsident Pezeshkian, ihn bei guter Gesundheit getroffen zu haben; die vom Regime veröffentlichte Aufnahmen zur Untermauerung der Behauptung, sind nachgewiesenermaßen alle vor dem 28. Februar entstanden und teils mehrere Jahre alt.
Auch der Oberste Nationale Sicherheitsrat ist in die beschriebene Kontrollstruktur eingebunden. Formal führt der gewählte Präsident den Vorsitz. Seine Beschlüsse treten nach Artikel 176 der Verfassung aber erst nach Bestätigung durch den Obersten Führer in Kraft.
Der gewählte Präsident führt zwar die Regierung, bestimmt gemeinsam mit seinen Ministern große Teile der Tagespolitik und kann innerhalb des bestehenden Systems unterschiedliche politische Akzente setzen. Die strategischen Grundlagen der Staatsordnung sowie wesentliche Bereiche von Militär und Sicherheit entziehen sich jedoch seiner alleinigen Verfügung.
Ein Kreislauf institutioneller Abhängigkeiten
Wie eng die einzelnen Machtzentren miteinander verbunden sind, zeigt die Expertenversammlung. Ihr kommt formal eine der weitreichendsten Aufgaben überhaupt zu: Sie wählt den Obersten Führer und kann ihn unter den in der Verfassung genannten Voraussetzungen seines Amtes entheben.
Die Kandidaten für dieses Kontrollorgan müssen allerdings zuvor die Prüfung des Wächterrats bestehen. Sechs Mitglieder dieses Wächterrats ernennt der Oberste Führer selbst. Die übrigen sechs wählt das Parlament aus Vorschlägen des ebenfalls vom Obersten Führer eingesetzten Justizchefs.
So entsteht ein geschlossener institutioneller Kreislauf: Die Versammlung kontrolliert formal den Obersten Führer, während Institutionen, auf deren Zusammensetzung dieser erheblichen Einfluss besitzt, darüber mitentscheiden, wer überhaupt Mitglied dieser Versammlung werden kann.
Die einzelnen Institutionen besitzen reale Funktionen und Kompetenzen. Ihre gegenseitigen Abhängigkeiten sorgen jedoch dafür, dass politische Kontrolle nicht unabhängig vom Machtzentrum ausgeübt wird.
Die Justiz: unabhängig laut Verfassung
Dieser Widerspruch zwischen formaler Ordnung und politischer Praxis zeigt sich besonders deutlich bei der Justiz.
Artikel 156 der Verfassung bezeichnet sie ausdrücklich als unabhängige Staatsgewalt. Ihre Spitze wird allerdings vom Obersten Führer bestimmt: Er ernennt den Justizchef für jeweils fünf Jahre. Der derzeitige Amtsinhaber Gholamhossein Mohseni-Ejei war zuvor unter anderem Geheimdienstminister und Generalstaatsanwalt.
Die institutionelle Abhängigkeit ist nur ein Teil des Problems. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren, wie stark politische und sicherheitsstaatliche Interessen insbesondere in Verfahren gegen Oppositionelle, Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Demonstrierende in die Rechtsprechung hineinwirken.
Freedom House bewertet die Unabhängigkeit der iranischen Justiz mit lediglich einem von vier möglichen Punkten. Das Justizsystem werde regelmäßig eingesetzt, um Regimekritiker und Oppositionelle zum Schweigen zu bringen; zugleich habe der Einfluss des Sicherheitsapparats auf die Gerichte zugenommen.
Noch gravierender fällt die Bewertung der rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien aus: Hier erhält Iran keinen von vier möglichen Punkten.
Wenn ein Gerichtsverfahren keinen Schutz vor dem Staat bietet
Besonders sichtbar werden diese Defizite vor den Revolutionsgerichten. Human Rights Watch dokumentiert immer wieder Verfahren, in denen Angeklagte nur eingeschränkten Zugang zu Rechtsbeistand erhielten und Geständnisse als Beweismittel verwendet wurden, obwohl der Verdacht bestand, dass sie unter Folter oder Misshandlung zustande gekommen waren. Selbst bei drohenden Todesurteilen wurden entsprechende Vorwürfe wiederholt nicht angemessen untersucht und die Prozessdauer beträgt oft nur wenige Minuten.
Freedom House berichtet von Festnahmen ohne Haftbefehl, langer Haft ohne formelle Anklage und Einschränkungen bei der freien Wahl eines Rechtsbeistands. In politisch sensiblen Verfahren kommen zudem weit gefasste Straftatbestände wie Verstöße gegen die „nationale Sicherheit“ zur Anwendung.
Damit verliert die Justiz gerade dort ihre Funktion als unabhängige Begrenzung staatlicher Macht, wo dieser Schutz besonders notwendig wäre.
Die Folgen reichen über politische Einflussnahme hinaus. Wenn Festnahmen ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolgen, Verteidigungsrechte eingeschränkt werden, erzwungene Geständnisse Eingang in Verfahren finden und eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsapparats fehlt, entsteht Raum für staatliche Willkür.
Die Bezeichnung der iranischen Justiz als eigenständige Staatsgewalt beschreibt deshalb ihre verfassungsrechtliche Stellung. Über ihre tatsächliche Unabhängigkeit sagt sie wenig aus.
Warum Iran zwei Armeen hat
Auch die besondere Stellung der Revolutionsgarden erschließt sich erst aus der Geschichte der Islamischen Republik.
Nach der Revolution von 1979 verfügte Iran bereits über eine Armee. Für die neue Führung stellte gerade das ein Problem dar. Die regulären Streitkräfte waren unter Mohammad Reza Pahlavi eine zentrale Institution der Monarchie gewesen. Die Revolutionäre misstrauten ihren Offizieren und fürchteten Widerstand gegen die neue Ordnung oder einen Militärputsch.
Gleichzeitig war 1979 keineswegs entschieden, dass aus dem Sturz des Schahs zwangsläufig die heutige Islamische Republik hervorgehen würde. Islamisten, Linke, Nationalisten und andere revolutionäre Kräfte konkurrierten um die politische Zukunft des Landes.
In dieser Situation entstanden die Islamischen Revolutionsgarden, die Sepah-e Pasdaran. Ihre Aufgabe unterschied sich von Beginn an von jener einer klassischen Armee: Sie sollten nicht allein das iranische Staatsgebiet verteidigen, sondern die Revolution und die aus ihr hervorgegangene politische Ordnung schützen.
Dieser Auftrag wurde später in Artikel 150 der Verfassung festgeschrieben. Dort heißt es, dass die Revolutionsgarden für die Bewahrung der Revolution und ihrer Errungenschaften verantwortlich bleiben.
Die parallele Existenz von regulärer Armee und Revolutionsgarden ist deshalb kein organisatorischer Zufall. Sie geht auf das grundlegende Misstrauen der neuen Machthaber gegenüber den übernommenen Institutionen des alten Staates zurück. Neben der Armee entstand eine bewaffnete Struktur, deren Loyalität ausdrücklich der neuen politischen Ordnung galt.
Wie aus einer Revolutionsgarde ein Machtzentrum wurde
Aus dieser ursprünglichen Schutzfunktion entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte ein weitreichender militärischer, politischer und wirtschaftlicher Machtapparat.
Die Revolutionsgarden verfügen über eigene Land-, Luft- und Seestreitkräfte. Sie spielen eine zentrale Rolle im iranischen Raketenprogramm und unterhalten mit der Quds-Einheit einen Verband für Operationen außerhalb Irans. Die ihnen zugeordnete Basij-Miliz wird im Inneren eingesetzt und war wiederholt an der Niederschlagung von Protesten beteiligt.
Parallel dazu bauten die Revolutionsgarden ein weit verzweigtes wirtschaftliches Netzwerk auf. Unternehmen mit Verbindungen zur IRGC sind unter anderem im Bauwesen, in Infrastrukturprojekten und im Energiesektor aktiv. Ehemalige Kommandeure wechselten zudem in Ministerien, Provinzverwaltungen und das Parlament. Der heutige Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf gehört zu den bekanntesten Beispielen dieser Verbindung von militärischer und politischer Karriere.
Beim Machtwechsel im März 2026 wurde sichtbar, wie weit der Einfluss inzwischen reicht. Reuters berichtete unter Berufung auf hochrangige iranische Quellen, führende Vertreter der Revolutionsgarden hätten die Ernennung Mojtaba Khameneis zum Obersten Führer maßgeblich unterstützt und erheblichen Einfluss auf den Nachfolgeprozess genommen.
Die IRGC ist damit längst mehr als eine zweite Armee. Eine Organisation, die ursprünglich zum Schutz der revolutionären Ordnung geschaffen wurde, entwickelte sich selbst zu einem der wichtigsten Machtzentren dieser Ordnung.
Frauen im politischen System: formal zugelassen, von zentraler Macht weitgehend ausgeschlossen
Frauen sind im politischen System der Islamischen Republik nicht grundsätzlich von politischen Ämtern ausgeschlossen. Sie können etwa ins Parlament gewählt werden, Regierungsämter übernehmen und in der staatlichen Verwaltung tätig sein. Je näher eine Position jedoch an die religiösen und sicherheitspolitischen Machtzentren des Staates rückt, desto geringer ist ihre tatsächliche Beteiligung.
Bei einigen zentralen Institutionen ergibt sich der Ausschluss nicht unmittelbar aus einer ausdrücklich auf Männer beschränkten Verfassungsbestimmung, sondern aus den verlangten religiösen Qualifikationen und deren Auslegung. Die sechs islamischen Rechtsgelehrten des Wächterrats etwa müssen zu den anerkannten Fuqaha gehören. Die sechs weiteren Mitglieder sind Juristen; für sie nennt die Verfassung kein Geschlecht. Dennoch hat seit Gründung der Islamischen Republik keine Frau jeh dem Wächterrat angehört. Auch im Expertenrat, der den Obersten Führer bestimmt und formal überwachen soll, waren Frauen bislang nie vertreten.
Besonders deutlich wird die rechtliche Grauzone beim Präsidentenamt. Artikel 115 der Verfassung verlangt, dass der Präsident aus den politischen und religiösen rejal ausgewählt wird. Der Begriff kann sowohl als „Männer“ als auch allgemeiner als „Persönlichkeiten“ oder „politische Persönlichkeiten“ verstanden werden. Frauen haben sich wiederholt für Präsidentschaftswahlen registrieren lassen, der Wächterrat hat jedoch bislang keine einzige von ihnen als Kandidatin zugelassen.
In anderen Bereichen ist eine politische Beteiligung rechtlich möglich. Frauen sitzen seit der ersten Legislaturperiode im Parlament und können Regierungsämter übernehmen. 2009 wurde mit Marzieh Vahid-Dastjerdi erstmals seit Gründung der Islamischen Republik eine Frau Ministerin.
Die geringe Präsenz von Frauen in den entscheidenden Machtorganen lässt sich daher nicht auf eine einzige gesetzliche Vorschrift zurückführen. Sie entsteht aus einer Kombination von religiösen Zugangsvoraussetzungen, der Auslegung der Verfassung, der Auswahl und Ernennung durch überwiegend männlich besetzte Institutionen sowie politischen Machtstrukturen.
Während Frauen in gewählten und administrativen Funktionen vertreten sein können, bleiben die Institutionen mit besonders weitreichenden religiösen, militärischen und sicherheitspolitischen Befugnissen weitgehend männlich dominiert.
Was von der Republik bleibt
Präsident und Parlament sind gewählt und besitzen nach dem Gesetz reale Kompetenzen. Wahlen könnten politische Verschiebungen innerhalb des zugelassenen Spektrums bewirken. Gleichzeitig kontrolliert der Wächterrat den Zugang zu diesen Wahlen und anschließend die Gesetzgebung des Parlaments. Der Oberste Führer verfügt über weitreichende Richtlinien-, Ernennungs- und Kontrollrechte in Justiz, Militär, Sicherheitsapparat und staatlichen Medien. Eine politisch unabhängige Justiz, die diesen Machtstrukturen wirksam Grenzen setzen könnte, existiert in der Praxis nicht.
Die Islamische Republik lässt sich daher als autoritäre theokratische Ordnung mit republikanischen Institutionen beschreiben. Ihre demokratisch erscheinenden Elemente eröffnen nur stark begrenzte politische Spielräume innerhalb des Systems. Einen freien Wettbewerb um die Grundlagen dieses Systems oder einen demokratischen Wechsel seiner obersten Macht ermöglichen sie nicht.
Genau darin liegt ein Schlüssel zum Verständnis iranischer Politik. Die formale Amtsbezeichnung einer Person sagt noch wenig darüber aus, wie viel Macht sie tatsächlich besitzt. Präsident, Außenminister, Parlamentspräsident, Richter oder General sind Teil eines Geflechts aus gewählten Institutionen, religiösen Kontrollorganen und Sicherheitsapparat. Wer die politischen Auseinandersetzungen in Iran einordnen will, muss deshalb weniger auf die Hierarchie der Amtstitel schauen als auf die Beziehungen zwischen diesen Institutionen.
Quellen
https://www.constituteproject.org/constitution/Iran_1989
Iran (Islamic Republic of)'s Constitution of 1979 with Amendments through 1989
Constitute Project
https://www.reuters.com/world/middle-east/who-iran-seeks-presidency-after-raisis-death-2024-06-25/
Who in Iran seeks the presidency after Raisi's death?
Reuters, 25. Juni 2024
https://www.reuters.com/world/middle-east/key-facts-about-irans-elections-friday-2024-02-29/
Key facts about Iran's elections on Friday
Reuters, 29. Februar 2024
https://freedomhouse.org/country/iran/freedom-world/2026
Freedom in the World 2026: Iran
Freedom House
https://www.hrw.org/world-report/2026/country-chapters/iran
World Report 2026: Iran
Human Rights Watch
https://www.cfr.org/backgrounders/irans-revolutionary-guards
The Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC)
Council on Foreign Relations
https://www.reuters.com/world/middle-east/irans-new-leader-still-silent-was-elevated-by-revolutionary-guards-2026-03-10/
Iran's new leader, still silent, was elevated by the Revolutionary Guards
Reuters, 10. März 2026
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2026/05/iran-mass-arbitrary-arrests-and-political-executions-mark-intensifying-repression/
Iran: Mass arbitrary arrests and political executions mark intensifying repression
Amnesty International, 28. Mai 2026
https://bti-project.org/de/reports/country-report/IRN
BTI Country Report: Iran
Bertelsmann Stiftung